Noplex – Bekämpfungsmaßnahmen von Schädlingen

Abgesperrter Tatort

Sprüh- und Stäubeverfahren

Viele Insekten können, wie beispielsweise Wespen, Ameisen oder Fliegen, mittels Sprüh- und Stäubegeräten bekämpft werden. Die einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen werden vom jeweiligen, sachkundigen Schädlingsbekämpfer vor Ort individuell und auf den Schädling speziell, kategorisch ausgewählt und es wird sich immer für die Bekämpfungsmaßnahme entschieden, die am geringsten die Umwelt belastet. Im Sprühverfahren können z.B. Wespen in Rollladenkästen bekämpft werden, ebenso können sie mit einem Stäubegerät behandelt werden, wenn sich beispielsweise die Wespen ihr Nest in einem Mauerwerk an der Hausfassade in ca. 3-4 Meter Höhe angesiedelt haben und das Nest schwer erreichbar ist. So wird dann, mittels Verlängerungsstäben, die Lanze, aus der das Insektizid herausgestäubt wird, in die Einflugsschneise, an den Nesteingang so nahe wie möglich gehalten und die Bekämpfung kann ausgeführt werden. Als weiteres Beispiel lässt sich eine Fliegenbekämpfung auf einer Mülldeponie oder einer Kompostanlage ausführen. Diese Bereiche sind prinzipiell immer mögliche Brut- und Rastplätze für Fliegen und eine Bekämpfung als solche ereignet sich hierfür als sinnvoll. Die Bekämpfung wird dabei im Vollschutzanzug ausgeführt, Vollschutzanzug, Handschuhe sowie Atemschutzmaske (P3-Filter) und das Insektizid, die Spritzmittellösung, wird aus einer Motorspritze herausgespritzt. Während dieser Bekämpfung dürfen sich keine weiteren Personen auf dem Areal befinden, denn eine mögliche Kontamination anderer Gegenstände durch beispielsweise witterungsbedingten Faktoren, wie Wind oder Regen, können eintreten.
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Gelverfahren

Im Gelverfahren können beispielsweise Schaben (Kakerlaken), Ameisen oder Silberfischchen bekämpft werden. Der Vorteil dieser Bekämpfungsmaßnahme ist, dass sowohl das Ködermaterial direkt an Spuren und Laufwegen direkt platziert werden kann, als auch die Effektivität dieser Bekämpfungsmaßnahme spricht für dieses Verfahren. In Ausnahmefällen oder aufgrund eines sehr starken Befalls müssen 2 Bekämpfungen im Gelverfahren durchgeführt werden. In der Regel jedoch ist diese Bekämpfungsart sehr effektiv und umweltfreundlich, da lediglich kleine stecknadel ähnlich große Insektizidpunkte gesetzt werden müssen. Gerne beraten wir Sie über das Gelverfahren, das in der unserer Schädlingsbekämpfung im Rhein-Main-Gebiet Anwendung findet. Eine Bekämpfung gegen Schaben oder Silberfischchen kann beispielsweise in einem Badezimmer, im Küchen- oder Heizungskeller auftreten, da diese Bereiche ein großes Wärme- und Feuchtigkeitpotenzial haben. Bei Schaben ist zusätzlich wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Jungtiere, auch juvenils genannt, nach dem Schlüpfen aus ihrem Oothek (Eipaket) ihre Adulten (Eltern), die bereits von solchen Insektizidpunkten gefressen wurden und gestorben sind, auffressen und ebenso an dem Wirkstoff vollenden.
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Köderverfahren

Bei diesem Verfahren können die Schadnager, die Mäuse und Ratten, bekämpft werden. Hierbei ist es wichtig, folgende Punkte zu beachten:

  • Ködermaterial muss sich ausschließlich in fest verriegelten Boxen befinden, Boxen fest montieren
  • Köderstationen kennzeichnen, Dokumentation durchführen
  • Warnzettel zur Bekämpfung mit Gegenmittel am Bekämpfungsobjekt anbringen
  • Nachkontrolle nach RMM-Gesetz nach 10-14 Tagen
  • Bei Abschlusskontrolle muss, sofern keine Mäuse- oder Rattenaktivitäten vorhanden sind, das Ködermaterial mit Wirkstoff gegen ein wirkstofffreien Köder = Non-Tox-Köder ausgewechselt werden, dies muss dokumentiert werden

Für eine Bekämpfung von Wirbeltieren ist nach §4 Tierschutzgesetz ein Sachkundenachweis erforderlich, was zu bedeuten hat, dass nur Sachkundige die Nagetiere abtöten dürfen.

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Schlagfallen Einsatz

Der Einsatz von Schlagfallen tritt meist in hochsensiblen Bereich auf, wie in Küchen, auf stationären Einrichtungen oder in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, die genau dies gesetzlich vorschreiben. Dieses System kann als permanentes Kontrolling-System, also als Überwachungssystem, eingesetzt werden. Hierfür müssen folglich die Schlagfallen jedoch ungespannt, das heißt also nicht einsatzbereit sein. Denn sobald die Fallen gespannt sind, sind regelmäßige Kontrollen der Schlagfallen erforderlich, dies reglementiert strengstens das Tierschutzgesetz.
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HACCP-System

Jedes Unternehmen oder jeder Betrieb, welches mit Lebensmitteln umgeht, das heißt verarbeitet, liefert, transportiert oder verkauft, ist nach der EU-Verordnung 852/2004, der Lebensmittelhygieneverordnung, dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen, Kontrollen durchführen zu lassen, die den Betrieb auf Hygieneschwachstellen, möglichen baulichen Mängeln und auf Schädlingsbefall kontrolliert.

Hierzu bieten wir Ihnen gerne persönlich ein individuelles Angebot speziell auf Ihr Unternehmen an.

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Taubenabwehrsystem

Immer häufiger ist es der Fall, dass Tauben Balkone, Dachspeicher, Dachbalken oder Dachziegeln durch ihren ätzenden Kot verunreinigen. Um Ihren Balkon oder Ihre Fensterbänke vor solchen Verschmutzungen und gesundheitlichen Gefahren zu schützen, bieten wir für Sie Taubenabwehrmaßnahmen an. Als Beispiel für eine Taubenabwehr kann eine Vernetzung eines Balkons sein, durch den es den Tauben nicht mehr gelingt, in den Balkon herein zu fliegen, um dort ein Nest zu bauen. Die Netze sind sehr robust, wetterbeständig und aus der Ferne kaum zu erkennen. Als weitere Maßnahme können Taubenspikes Fensterbänke oder Dachbalken vor einer Taubenausbreitung schützen. Ebenso Abhilfe gegen einen Taubenbefall können Spanndrahte sein, die objektspezifische Bereiche absichern und so es den Tauben nicht mehr ermöglichen, sich niederzulassen und den Bereich verunreinigen. Haben Sie Interesse an einer Taubenabwehrmaßnahme? So würden wir uns freuen, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit für eine objektspezifische Begehung zur Verfügung, um für Sie das auf das Objekt bezogene Taubenproblem zu lösen. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür individuell, abhängig von Umfang und Größe der Liegenschaft, ein Angebot.